Im Sommer 1941 begnadigt Hitler eine Französische Widerstandkämpfster, die zum Tode verurteilt war. Die Frau soll jedoch nach Deutschland verschleppt werden und völlig isoliert in Haft bleiben. Im September 1941 entscheidet Hitler, diese Maßnahme des spurlosen Verschwindens generell anzuwenden.

Am 7. Dezember 1941 wird der später so genannte Nacht-und-Nebel-Erlass (offiziel: Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten) verordnet. Das Ziel ist, die nach dem Angriff auf die Sowjet-Union stark zunehmenden Widerstandsaktionen in den besetzten Gebieten in Westeuropa zu bekämpfen, ohne durch öffentliche Prozesse und Nachrichten über Hinrichtungen die Widerstandskämpfer zum Märtyrer zu machen und der Widerstand zu stärken.

Der Erlass, in Kraft gesetzt vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, führt dazu, dass fast 7.000 Widerstandskämpfer aus Belgiën, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland gebracht werden und dort nach einen geheimen Prozess in Haft behalten werden, ohne dass die Angehörigen darüber Auskünfte erhalten. Daneben werden noch rund 3.000 Menschen von der Gestapo an der Justiz vorbei in ‘Schutzhaft’ gehalten.

Ad van Liempt über Kommunikation:
“Vollständig isolieren, eine teuflische Erfindung”

Anfangs werden die NN-Gefangenen meistens in Einzelhaft in Zuchthäusern eingesperrt. Zwischen Mai 1943 und April 1944 werden rund 2.700 NN-Häftlinge im isolierten ‘Lager Süd’ des Strafgefangenenlagers Esterwegen und ein anderes Emslandlager, Börgermoor, geführt. Dann fangt auch die Inhaftiering von NN-Gefangenen in den Konzentrationslagern Hinzert (in der Region Trier), Groß-Rosen und Natzweiler an. Hinzert is für die meisten eine Zwischenstation.

Die Angehörigen erhalten keine Nachrichten über Gerichtsurteil, Hinrichtung oder Sterbefall eines NN-Häftlings. Abschiedsbriefe werden zurückgehalten.

Ungefähr die Hälfte der NN-Gefangenen sind ermordet worden.